Wissenswertes zum neuen Wahltermin

Für die Verschiebung des ursprünglich geplanten Termins und die nunmehrige Durchführung der Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 musste die Gemeindewahlordnung abgeändert werden.

Neuer Wahltermin: 28. Juni 2020

Neben den inzwischen notwendigen Hygienevorschiften und Sicherheitsmaßnahmen ist dabei auch festgehalten, dass sämtliche Stimmen, die bereits per Wahlkarte oder auch am vorgezogenen Wahltag (13. März 2020) in den Wahllokalen abgegeben wurden, weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Die bisher ausgestellten Wahlkarten behalten aber auch ohne bereits erfolgter Stimmabgabe ihre Gültigkeit und können nachwievor verwendet werden. Außerdem können Wählerinnen und Wähler, die noch keine Wahlkarte beantragt oder abgegeben haben und am neuen Wahltermin verhindert sind, noch bis 24. Juni unter www.wahlkartenantrag.at die Ausstellung der Wahlkarte beantragen. Dies empfiehlt sich auch für Personen, die aus Sorge vor einer Infektion den Weg in ihr Wallokal vermeiden wollen und aber trotzdem von ihrem Wahlrecht gebrauch machen möchten.

Briefwahl
Briefwahl

Alle Wahlberechtigten bekommen allerdings erneut die Karte mit den Wahlinformationen – dies ist aus Datenschutzgründen leider nicht anders möglich. Für all jene Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme bereits per Wahlkarte oder am vorgezogenen Wahltag abgegeben haben, ist diese Wahlinformationskarte allerdings hinfällig.

Aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen und Sicherheitvorschriften wurden – damit Menschenansammlungen möglichst vermieden werden können – die Wahllokale der einzelnen Wahlsprengel erweitert bzw. ergänzt. Nachfolgend eine Aufstellung:

Wahllokale im Mariazeller Land